Änderung in den CITES-Bestimmungen

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detmet
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Änderung in den CITES-Bestimmungen

Beitrag von detmet »

Über die (für Kakteen- und Sukkulentenfreunde relevanten) Änderungen, die auf der letzten CITES-Vertragsstaatenkonferenz beschlossen wurden, ist ein Bericht im Märzheft 2017 der KuaS auf Seite (29) bis (30), unter DKG Intern, erschienen.
Mit Veröffentlichung der EU-Verordnung (2017/160 vom 20. Januar 2017) sind diese Änderungen seit dem 4. Februar 2017 auch in der Europäischen Union gültig geworden.

Auf der Vertragsstaatenkonferenz wurde auch die 3. Auflage der CITES Cactaceae Checklist von D. Hunt als offizielle Referenzliste für die Benennung der Kakteen in CITES-Dokumenten festgelegt. Ein Beispiel für eine daraus resultierende Konsequenz: Da Aztekium valdezii dort nun als Synonym von Aztekium ritteri geführt wird, unterliegt dieses Taxon nun dem strengen Schutz des CITES-Anhanges I bzw. des Anhanges A in der entsprechenden EU-Verordnung.
Die CITES Cactaceae Checklist Third Edition ist auf dieser Seite herunterladbar: http://www.kew.org/science/who-we-are-a ... -resources. Darin ist u. a. auch eine separate Liste der Anhang-I-Taxa enthalten.

(Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Checkliste schreibt nicht vor, wie man die Arten in der Sammlung, in der Kommunikation oder in Publikationen benennen muss. Man kann dieser von Hunt vorgeschlagenen Klassifikation und der damit verbundenen Benennung folgen, muss das aber nicht. Nur wenn man Pflanzen/Samen ein- oder ausführt und dafür CITES-Genehmigungen beantragen muss, sollte man der Checkliste folgen. Das erleichtert die weitere Bearbeitung und vermeidet unnötige Rückfragen).

Weitere Informationen zu CITES findet man z. B. unter https://www.cites.org/ oder http://www.bfn.de/0305_cites.html.
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